Vorsicht TTIP
Uschi Grandel, 16.5.2014
TTIP steht für „Transatlantic Trade and Investment Partnership (Transatlantische Partnerschaft für Handel und Investitionen)“ und ist der Name des Freihandelsabkommens, das zurzeit zwischen Europa und den USA geheim verhandelt wird. Angepriesen wird das Abkommen von seinen Befürwortern als Wachstumsprogramm. Im Interview mit der Allgemeinen Laber Zeitung vom 3. Mai 2014 sagt beispielsweise Bundesagrarminister Schmidt von der CSU, das Abkommen gehe „um die deutschen Landwirte, die hochwertige Nahrungsmittel nach Amerika ausführen und das auch künftig wollen“.
Also alles nur halb so schlimm und sogar nötig? Beunruhigen sollte die Tatsache, dass die „geheimen“ Verhandlungen zum Abkommen nur für uns Bürgerinnen und Bürger geheim sind. Lobbyisten der Großkonzerne sind in die Verhandlungen eingebunden. Sie steuern sie durch Expertisen und Gutachten, die sie erstellen, und legen damit die Weichen für die Inhalte des Abkommens. Schmidt hätte deshalb ehrlicherweise nicht „die deutschen Landwirte“ bemüht, sondern besser von den europäischen (auch deutschen) und amerikanischen Agrarkonzernen gesprochen, denen Auflagen und hohe Nahrungsmittelstandards in der Regel eher ein Dorn im Auge ist. Das „Chlorhuhn“, also mit Chlor desinfiziertes Hähnchenfleisch aus Amerika, das durch das Freihandelsabkommen auch in deutschen Supermärkten landen könnte, ist hierfür ein vielzitiertes Beispiel.
„Staatsstreich in Zeitlupe“
Heribert Prantl, Leiter des Ressorts für Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung, nennt das Abkommen in der SZ vom 10./11. Mai 2014 ein „tückisches Abkommen“ und warnt vor der Scheindiskussion um „Unappetitlichkeiten in hiesigen Kühlregalen“. Denn „hinter dem Chlorhühnchen versteckt sich einer der gefährlichsten Angriffe auf die demokratischen Rechts- und Sozialstaaten, die es je gegeben hat. Das Freihandelsabkommen will exklusive Sonder- und Schutzrechte für Großinvestoren schaffen, welche die Parlamente binden und fesseln; wenn der Staat neue Gesetze erlässt, muss er künftig fürchten, dass ihn ein Konzern wegen enttäuschter Gewinnerwartung wegen ‚indirekter Enteignung‘ auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt“, argumentiert er. Schon heute haben Konzerne in vielen Fällen die Möglichkeit, Staaten über Schiedsgerichte zu verklagen. Das TTIP würde „diese Privat-Justiz globalisieren“, schreibt Prantl und zitiert Le Monde diplomatique, die das einen „Staatsstreich in Zeitlupe“ nennt.
Als Beispiel für solche Schiedsverfahren beschreibt die Organisation attac die Klage des kanadischen Konzerns Lone Pipe gegen das Fracking Verbot in der kanadischen Provinz Québec. Das Verbot war 2012 aufgrund eines Bürgerentscheids verhängt worden. Der Konzern Lone Pipe benutzte 2013 seine US-amerikanische Tochterfirma, um gegen Kanada zu klagen und 250 Millionen USD Schadensersatz zu fordern. Grundlage für die Klage ist das nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA.
Organisationen wie der BUND Naturschutz, attac, Campact und andere haben sich unter dem Motto „‘TIPP‘ NEIN DANKE! TRANSATLANTISCHE PARTNERSCHAFT GEHT ANDERS“ zusammengetan, um die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen „kritisch zu begleiten“. Ihre Webseite http://www.ttip-unfairhandelbar.de bietet viel Information und auch die Möglichkeit, sich einzubringen.